AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Leistungen von MORE. Growth, Inhaber Maximilian Hopf, Stallschreiber Str. 25, 10179 Berlin („MORE.“), in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), generative Suchmaschinenoptimierung (GEO), Performance Marketing, Conversion-Optimierung, Tracking, Website-Erstellung, Hosting, Wartung und Pflege sowie damit verbundene Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt MORE. nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MORE. in Kenntnis solcher Bedingungen leistet, es sei denn, MORE. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Einzelvertrag gehen diesen AGB vor. In Fragen des Datenschutzes gehen die Regelungen der Anlage 1 (Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag) diesen AGB vor.
(5) Beide Parteien akzeptieren die elektronische Signatur für Verträge und Angebote. Soweit diese AGB Textform vorsehen, genügt E-Mail.
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website von MORE. sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des von MORE. erstellten Angebots zustande, das die Leistungen und die Vergütung konkret ausweist. Die Annahme kann durch Unterzeichnung, elektronische Signatur oder Bestätigung in Textform erfolgen.
(3) Aufträge und Auftragserweiterungen bedürfen der Textform. Beginnt MORE. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor formaler Annahme mit der Leistungserbringung, gilt das zugrunde liegende Angebot als angenommen.
(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung der in § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB genannten Mittel und Informationen; die entsprechenden Pflichten werden abbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) MORE. erbringt Leistungen modular. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Nicht aufgeführte Leistungen schuldet MORE. nicht. Die Module sind insbesondere:
(2) Nicht Gegenstand des Leistungsangebots von MORE. sind: Social-Media-Betreuung, Meta Ads, Bing Ads, E-Commerce-Shopsysteme sowie Rechtsberatung einschließlich der Erstellung oder Prüfung von Rechtstexten.
(3) Die Leistungen der Module Organic, Ads, CRO und Beratung sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die sorgfältige, fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Technik, nicht ein bestimmter Erfolg. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder KI-Systemen, eine bestimmte Anzahl von Besuchern, Leads oder Abschlüssen, ein bestimmter Umsatz oder eine bestimmte Conversion-Rate werden ausdrücklich nicht geschuldet und nicht garantiert. Die Ergebnisse hängen maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von MORE. liegen, insbesondere von Algorithmen und Richtlinien Dritter.
(4) Die Erstellung von Websites und Landingpages als abgrenzbares Projekt ist Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB; hierfür gilt ergänzend Teil 2. Hosting, Wartung und Pflege sind Dauerschuldverhältnisse; hierfür gilt ergänzend Teil 3. Für weiterverkaufte Leistungen von Drittanbietern gilt ergänzend Teil 5.
(5) MORE. kann Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts durch neuere oder andere Technologien, Systeme und Methoden erbringen, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
(1) Die Digitale Potenzialanalyse ist ein kostenloses, unverbindliches Informationsangebot. Ein Anspruch auf Durchführung, einen bestimmten Umfang oder eine bestimmte Analysetiefe besteht nicht.
(2) Die im Rahmen der Digitalen Potenzialanalyse getroffenen Einschätzungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage öffentlich zugänglicher und toolgestützter Daten, jedoch ohne Gewähr. Eine Haftung für die Digitale Potenzialanalyse ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(1) MORE. kann Leistungen selbst erbringen oder durch qualifizierte Dritte als Subunternehmer erbringen lassen. MORE. bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der eingesetzten Dritten wie für eigenes Handeln.
(2) MORE. ist berechtigt, die genutzte digitale Infrastruktur und beauftragte Dienstleister zu wechseln, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. Handelt es sich bei dem Dienstleister um einen Unterauftragsverarbeiter im Sinne der Anlage 1, gilt für den Wechsel das Verfahren nach § 6 der Anlage 1 (Information mindestens vierzehn Tage vorher, Widerspruchsrecht aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund). Dies gilt insbesondere für den Hosting-Provider.
(3) MORE. ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere für Recherche, Analyse, Content-Erstellung und Dokumentation. MORE. bleibt für die Qualität der Arbeitsergebnisse verantwortlich. Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des KI-Einsatzes regelt die Anlage 1.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sie kann als Pauschale, aufwandsabhängig, als laufende monatliche Vergütung oder erfolgsabhängig vereinbart sein. Eine Pauschale deckt nur die im Angebot beschriebenen Leistungen ab. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalvergütungen sind, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, zur Hälfte bei Auftragserteilung und im Übrigen nach Abnahme beziehungsweise Leistungserbringung fällig. MORE. kann angemessene Abschlagszahlungen für abgeschlossene Projektteile verlangen.
(3) Laufende monatliche Vergütungen sind im Voraus zu zahlen, spätestens bis zum fünften Werktag des jeweiligen Monats. Ist das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, werden fällige Beträge frühestens fünf Tage nach Zugang der Rechnung eingezogen; die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Tage verkürzt.
(4) Rechnungen sind mit Zugang fällig. Der Kunde kommt spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).
(5) Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie in diesen AGB als vergütungspflichtig bezeichneter Mehraufwand werden nach Zeitaufwand vergütet. Es gilt der im Angebot vereinbarte Stundensatz; ist dort kein Stundensatz vereinbart, gilt ein Stundensatz von 150,00 EUR netto je angefangener Stunde. Zusatzleistungen bedürfen der vorherigen Beauftragung in Textform.
(6) Ist eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart, ergeben sich Bemessungsgrundlage, Höhe, Zuordnung und Dauer aus dem Angebot. Der Kunde erteilt MORE. die zur Abrechnung erforderlichen Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß und legt auf Anforderung geeignete Nachweise vor.
(7) Mediabudgets für Werbeplattformen sind keine Vergütung von MORE. Der Kunde trägt sie selbst und zahlt sie unmittelbar an den jeweiligen Plattformbetreiber. MORE. verwaltet und optimiert die Budgets lediglich. Wesentliche Budgetänderungen stimmen die Parteien in Textform ab.
(8) Kosten für Drittsoftware, Lizenzen, Themes, Plugins, Schriften, Stockmedien und vergleichbare Fremdleistungen sind nicht in der Vergütung enthalten, soweit das Angebot nichts anderes ausweist. MORE. informiert den Kunden vor Aktivierung kostenpflichtiger Positionen und holt dessen Freigabe in Textform ein.
(9) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von MORE. anerkannten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderung beruht auf einer unvollständigen oder mangelhaften Leistung aus demselben Vertragsverhältnis.
(1) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). MORE. kann zudem die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
(2) Die erste Mahnung ist kostenfrei. Für die zweite und jede weitere Mahnung kann MORE. pauschale Mahnkosten in Höhe von 7,50 EUR netto je Mahnung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf Mahnkosten und sonstige Rechtsverfolgungskosten anzurechnen (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB). Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt MORE. unbenommen.
(3) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen aus mindestens zwei Rechnungen ganz oder teilweise in Verzug, ist MORE. berechtigt, laufende Leistungen sowie von MORE. bereitgestellte Zugänge und Systeme nach Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von sieben Werktagen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Der Vergütungsanspruch von MORE. bleibt von der Aussetzung unberührt. Für die Sperrung gehosteter Websites gilt abweichend § 30 Abs. 3.
(4) Der mit der Aussetzung und Wiederaufnahme der Leistungen verbundene Mehraufwand ist nach § 6 Abs. 5 zu vergüten.
(5) Gerät der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug, kann MORE. für zukünftige Abrechnungszeiträume Vorkasse oder die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verlangen.
(6) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als einen Monat in Verzug, kann MORE. den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
(1) Der Kunde stellt MORE. alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Kennzahlen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Hinweise auf entgegenstehende Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte.
(2) Der Kunde stellt MORE. die erforderlichen Zugänge zu seinen Systemen und Konten (insbesondere Google Ads, Google Analytics, Tag Manager, Search Console, LinkedIn Ads, CMS, CRM, Hosting) sicher und verschlüsselt zur Verfügung und widerruft sie nach Vertragsende unverzüglich, soweit MORE. sie nicht selbst entfernen kann. Für Dienste, die in Konten des Kunden betrieben werden, schließt der Kunde die erforderlichen Verträge und datenschutzrechtlichen Vereinbarungen unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter (Anlage 1, Anlage B Abschnitt 2).
(3) Der Kunde ist für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und eine wirksame Consent-Lösung nach § 25 TDDDG auf seinen Websites, Landingpages, Funnels und Konten selbst verantwortlich. MORE. erstellt und prüft keine Rechtstexte und darf dies nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht. Dies gilt für alle Leistungsmodule, insbesondere für Websites, Landingpages, Funnels und Tracking-Setups.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten oder in seine Systeme eingespielten Daten rechtmäßig erhoben wurden und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, insbesondere Lead-Daten, Kundenlisten und Zielgruppenlisten für Werbeplattformen.
(5) Der Kunde liefert Materialien in einem üblichen, unmittelbar nutzbaren digitalen Format und sichert zu, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung im projektnotwendigen Umfang.
(6) Stellt der Kunde Materialien oder Inhalte bereit oder gibt er Inhalte frei, die Rechte Dritter verletzen, stellt er MORE. auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, MORE. hat die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig mitverursacht.
(7) Der Kunde führt zur Eigensicherung erforderliche Datensicherungen eigenständig durch, insbesondere vor Auftragsbeginn und vor wesentlichen Eingriffen in seine Systeme.
(8) Erteilte Freigaben des Kunden (insbesondere für Inhalte, Anzeigen und Veröffentlichungen) sind verbindlich. Freigaben müssen rechtzeitig vor geplanten Veröffentlichungsterminen vorliegen, mindestens 48 Stunden vorher.
(1) Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, trägt er die daraus entstehenden Folgen. MORE. kann entstehenden Mehraufwand nach § 6 Abs. 5 abrechnen und vereinbarte Leistungszeiten angemessen verschieben, insbesondere bei Konflikten mit anderen terminierten Projekten.
(2) MORE. kann bei fehlenden Inhalten oder Zugängen die Leistung zurückstellen oder vorläufig mit Platzhaltern arbeiten. Die nachträgliche Integration verspätet gelieferten Materials wird als Änderungsaufwand nach § 6 Abs. 5 vergütet.
(3) Dauert eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung länger als drei Wochen, kann MORE. die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen; die bei Wiederaufnahme erforderliche Einarbeitung ist nach § 6 Abs. 5 zu vergüten.
(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten auch nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, kann MORE. vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise ihn aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die laufende Vergütungspflicht des Kunden bleibt bestehen, wenn MORE. leistungsbereit ist und die Leistung allein wegen fehlender Mitwirkung des Kunden unterbleibt.
(1) MORE. räumt dem Kunden an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Websites, Landingpages, Texte, Artikel, Grafiken, Funnels, Konzepte, Strategien, Präsentationen, Kampagnenstrukturen, Keywordlisten und Trackingkonfigurationen) das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht ein, diese zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern, umzugestalten und weiterzuentwickeln.
(2) Die Rechtseinräumung nach Absatz 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierauf entfallenden Vergütung. Bis zum Bedingungseintritt ist dem Kunden die Nutzung nur widerruflich zu Prüf- und Abnahmezwecken gestattet.
(3) Vorbestehende sowie projektübergreifend einsetzbare Methoden, Frameworks, Vorlagen, Werkzeuge, Softwarebausteine und Know-how von MORE. verbleiben bei MORE. Der Kunde erhält hieran das einfache, nicht ausschließliche Recht, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
(4) Für Werke unter Open-Source-, Creative-Commons- oder sonstigen Drittlizenzen gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Umfang von Lizenzen für Drittsoftware, Themes, Plugins, Schriften und Stockmedien richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
(5) Konten und Properties des Kunden (insbesondere Google-Ads-Konto, Analytics, Search Console, CMS) sowie die darin enthaltenen Daten stehen ausschließlich dem Kunden zu. Der Kunde hat nach Vertragsende Anspruch auf ungehinderten Zugang zu seinen Konten.
(6) Ist vereinbart, dass Inhalte unter dem Namen des Kunden veröffentlicht werden (Ghostwriting, Auftragsartikel), ist der Kunde berechtigt, die Inhalte unter eigenem Namen zu veröffentlichen und sich zuschreiben zu lassen. MORE. verzichtet insoweit auf das Recht auf Urheberbenennung. Die Rechtseinräumung erfolgt auch hier erst mit vollständiger Zahlung.
(1) MORE. ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Name, Marke und Logo als Referenz online und offline zu nennen, insbesondere auf der Website, in Präsentationen und in beruflichen Netzwerken. Der Kunde kann diese Zustimmung aus wichtigem Grund in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. MORE. entfernt digital veröffentlichte Referenzen innerhalb von dreißig Tagen nach Zugang des Widerrufs; gedruckte Materialien werden bei der nächsten Neuauflage angepasst.
(2) MORE. ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Leistungskennzahlen aus der Zusammenarbeit als Case Study zu verwenden (etwa „Kunde aus der Energiebranche“), sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind. Die Nennung konkreter Kennzahlen unter namentlicher Nennung des Kunden bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Dieser Absatz gilt als vereinbarte Ausnahme von § 12.
(3) MORE. ist berechtigt, auf von MORE. erstellten Websites einen dezenten Urheberhinweis mit Verlinkung im Footer anzubringen. Der Kunde kann dem im Angebot oder jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; MORE. entfernt den Hinweis dann innerhalb von vierzehn Tagen.
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsstrategien, Kundendaten, Preise und Konditionen, technische Konzepte und interne Prozesse.
(2) Die Pflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
(3) § 11 bleibt unberührt.
(1) MORE. haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MORE. nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an MORE. gezahlt hat; bei kürzerer Vertragsdauer auf die bis dahin insgesamt gezahlte Vergütung, bei Einzelprojekten mindestens auf den Auftragswert des betroffenen Projekts.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet MORE. nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre, und begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand.
(6) MORE. haftet nicht für Ergebnisse, Entscheidungen, Bewertungen und Darstellungen von Suchmaschinen, Werbeplattformen und KI-Systemen, für Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder Funktionsumfängen dieser Plattformen, für die Sperrung oder Einschränkung von Konten oder Kampagnen durch Plattformbetreiber sowie für Ausfälle und Leistungsstörungen von Drittanbietern, es sei denn, MORE. hat diese Umstände zu vertreten.
(7) Beim Hosting haftet MORE. nicht für Ausfälle des Rechenzentrums oder des Hosting-Providers, für Angriffe Dritter, für Schäden durch vom Kunden oder von Dritten im Auftrag des Kunden eingespielte Plugins, Themes, Updates oder Änderungen sowie für vom Kunden eingestellte Inhalte, es sei denn, MORE. hat diese Umstände zu vertreten.
(8) Ein nicht erzielter Werbeerfolg begründet keine Haftung; § 3 Abs. 3 und § 6 Abs. 7 gelten entsprechend.
(9) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MORE. sowie für die persönliche Haftung des Inhabers.
(10) Die Haftungsregelungen der Anlage 1 (§ 13 der Anlage 1) bleiben unberührt; soweit die Anlage 1 auf die Haftungsregelung des Hauptvertrages verweist, gelten die Absätze 1 bis 9.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragsgemäße Leistungserbringung verhindern, entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Plattforminfrastruktur, einschließlich der von MORE. nicht zu vertretenden Sperrung oder Nichtverfügbarkeit von Werbeplattformkonten.
(2) Die Parteien informieren sich unverzüglich und bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung. Dauert die Störung länger als zwei Monate oder entfällt das Interesse des Kunden an der Leistung objektiv, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(1) Laufzeit und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Vereinbarungen über Laufzeit und Leistungskontingente sind verbindlich; während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Soweit das Angebot nichts anderes regelt, gilt: Verträge mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, Verträge mit einer längeren Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit zu den vereinbarten Konditionen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MORE. insbesondere in den Fällen des § 7 Abs. 6 sowie bei wiederholten, schuldhaften Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung vor. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass MORE. die Fortsetzung nicht zumutbar ist, insbesondere wenn MORE. Dritten gegenüber haftbar gemacht werden könnte.
(4) Bei Beendigung während eines laufenden Abrechnungsmonats bleibt die Vergütung für diesen Monat in voller Höhe geschuldet; eine anteilige Erstattung bereits gezahlter laufender Vergütungen findet nicht statt. Für die vorzeitige freie Kündigung von Werkleistungen gilt § 26.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Nach Vertragsende stellt MORE. dem Kunden die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse, relevanten Daten-Exporte und Berichte in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung und gibt Zugänge zu Systemen des Kunden frei, jeweils innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsende. Großzügigere Zusagen im Einzelvertrag bleiben unberührt.
(2) Für die Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten gilt ausschließlich § 14 der Anlage 1 (Wahlmitteilung des Kunden binnen dreißig Tagen, Löschung binnen neunzig Tagen, gesetzliche Aufbewahrungspflichten ausgenommen).
(3) Über die Bereitstellung nach Absatz 1 hinausgehende Unterstützung bei der Migration, Einweisung Dritter oder Aufbereitung von Daten ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung nach § 6 Abs. 5. Für gehostete Websites gilt ergänzend § 33.
(1) Verarbeitet MORE. im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB. In Fragen des Datenschutzes gehen die Regelungen der Anlage 1 diesen AGB vor.
(2) Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und die Erfüllung seiner Informationspflichten allein verantwortlich (§ 4 der Anlage 1). Er stellt MORE. von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch MORE. in eigener Verantwortung enthält die Datenschutzerklärung von MORE., abrufbar unter more.berlin.
(1) MORE. kann laufende Vergütungen für Betreuungs-, Hosting-, Wartungs- und Listing-Leistungen frühestens nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit anpassen, höchstens einmal je Kalenderjahr, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Lizenz-, Tool-, Infrastruktur- und Personalkosten sowie Einkaufskonditionen von Drittanbietern) verändert haben. Die Anpassung muss der Kostenentwicklung entsprechen; Kostensenkungen sind ebenso zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen.
(2) Anpassungen kündigt MORE. mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Erhöht sich die Vergütung, kann der Kunde den betroffenen Leistungsteil zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform kündigen. Hierauf weist MORE. in der Ankündigung hin.
(1) Die Erstellung und der Relaunch von Websites und Landingpages als abgrenzbares Projekt sind Werkleistungen (§§ 631 ff. BGB). Der geschuldete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot.
(2) Die gestalterische Ausführung unterliegt einem Gestaltungsspielraum von MORE. Mängelansprüche wegen der Gestaltung bestehen nur, wenn das Ergebnis erheblich von verbindlich vereinbarten Vorgaben abweicht und die Abweichung nicht auf technischen Ursachen, fehlenden Rechten oder unzureichender Mitwirkung des Kunden beruht.
(3) Funktionalitäten, responsives Verhalten und Browserkompatibilität richten sich nach den Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten Drittsoftware (insbesondere CMS, Themes, Plugins, Page Builder). Werbeangaben Dritter binden MORE. nicht.
(1) Soweit das Angebot nichts anderes vorsieht, ist je Projektschritt (insbesondere Konzeption und Design sowie technische Umsetzung) eine Korrekturschleife enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte, einmalige Übermittlung von Änderungswünschen und deren Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
(2) Weitere Korrekturschleifen, das Rückgängigmachen bereits umgesetzter Änderungen, Änderungen an Funktion oder Struktur sowie Änderungswünsche nach Beginn eines nachfolgenden Projektschritts oder nach erteilter Freigabe sind Änderungsaufwand und werden nach § 6 Abs. 5 vergütet.
(3) Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. MORE. unterbreitet dem Kunden hierzu vorab ein Angebot.
(1) Nach Fertigstellung zeigt MORE. dem Kunden die Bereitstellung des Werks in Textform an. Der Kunde prüft das Werk und erklärt innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige die Abnahme oder rügt wesentliche Mängel in Textform.
(2) Erklärt der Kunde innerhalb der Frist weder die Abnahme noch rügt er einen wesentlichen Mangel, gilt das Werk als abgenommen. MORE. weist den Kunden in der Bereitstellungsanzeige ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelansprüche behoben und stehen der Fälligkeit der Vergütung nicht entgegen.
(4) Bei vereinbarten Meilensteinen sind Teilabnahmen zulässig; die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend. Nimmt der Kunde das Werk produktiv in Betrieb, insbesondere durch Livegang oder aktive geschäftliche Nutzung, gilt dies als Abnahme.
(1) Für abgenommene Werkleistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze zu. MORE. hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung; schlägt sie zweimal fehl, gelten die weiteren gesetzlichen Rechte.
(2) Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen am Werk vor, entfallen die Mängelansprüche, soweit der Mangel hierauf beruht; die Darlegung, dass die Änderung den Mangel nicht verursacht hat, obliegt dem Kunden.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche in den Fällen des § 13 Abs. 1 sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Für Dienstleistungen nach § 3 Abs. 3 bestehen keine werkvertraglichen Mängelansprüche.
(1) Für das Projekt erforderliche Drittsoftware (Themes, Plugins, Schriften, Stockmedien und vergleichbare Positionen) wird, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, im Namen und auf Rechnung des Kunden lizenziert oder von MORE. beschafft und dem Kunden weiterberechnet. Laufende Lizenzgebühren trägt der Kunde.
(2) Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen im laufenden Betrieb verantwortlich, soweit MORE. nicht mit Wartung beauftragt ist. Für vom Kunden beigestellte Lizenzen und Medien gilt § 8 Abs. 5 und 6.
(3) Vom Kunden eingestellte oder beigestellte Inhalte verantwortet der Kunde. § 8 Abs. 6 gilt entsprechend.
(1) Domains werden grundsätzlich auf den Kunden registriert. Der Kunde ist Domaininhaber und Vertragspartner der Registrierungsstelle beziehungsweise des Registrars und trägt die Registrierungs- und Verlängerungsentgelte.
(2) Registriert oder hält MORE. im Einzelfall vereinbarungsgemäß eine Domain für den Kunden, erfolgt dies treuhänderisch im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde hat jederzeit, spätestens bei Vertragsende, Anspruch auf Übertragung der Domain einschließlich Herausgabe des Autorisierungscodes. Die Übertragung erfolgt Zug um Zug gegen Ausgleich der offenen, unbestrittenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Der mit der Übertragung verbundene Aufwand wird nach § 6 Abs. 5 vergütet.
(3) MORE. haftet nicht für die Verfügbarkeit gewünschter Domains und übernimmt keine Prüfung entgegenstehender Kennzeichenrechte; diese obliegt dem Kunden.
(1) § 8 Abs. 3 gilt für Websites, Landingpages und Funnels entsprechend. Impressum, Datenschutzerklärung und Consent-Lösung stellt der Kunde bereit; MORE. bindet bereitgestellte Rechtstexte lediglich technisch ein.
(2) Die Prüfung, ob die Website des Kunden den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder sonstiger Barrierefreiheitsvorgaben unterliegt, sowie die Verantwortung für die Konformität obliegen dem Kunden. Leistungen zur barrierefreien Gestaltung schuldet MORE. nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich beauftragt sind.
(1) Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit frei kündigen (§ 648 BGB).
(2) Im Fall der freien Kündigung kann MORE. die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich der infolge der Kündigung ersparten Aufwendungen und des anderweitigen Erwerbs durch Einsatz der freigewordenen Kapazitäten. Anstelle der konkreten Abrechnung kann MORE. eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass MORE. infolge der Kündigung höhere Aufwendungen erspart oder höheren anderweitigen Erwerb erzielt hat und der Anspruch deshalb wesentlich niedriger ist. Die Geltendmachung eines konkret abgerechneten höheren Anspruchs sowie der gesetzliche Mindestanspruch nach § 648 Satz 3 BGB bleiben unberührt.
(1) Ist Hosting vereinbart, stellt MORE. dem Kunden Speicherplatz und Rechenleistung für den Betrieb seiner Website über einen externen Hosting-Provider bereit und übernimmt die technische Administration, die SSL-Verwaltung und die im Angebot beschriebenen weiteren Leistungen.
(2) MORE. betreibt kein eigenes Rechenzentrum. Die Leistung wird über den in Anlage 1, Anlage B benannten Hosting-Provider bezogen; dessen technische Rahmenbedingungen, Wartungsfenster und Leistungsgrenzen sind maßgeblich. Für einen Providerwechsel gilt § 5 Abs. 2.
(1) Ist das Hosting durch MORE. vereinbart, gewährleistet MORE. eine Verfügbarkeit der gehosteten Website von 99 Prozent im Jahresmittel. Nicht als Ausfallzeiten gelten angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt sowie Unterbrechungen, die auf Umständen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat.
(2) Bei Störungen, die im Verantwortungsbereich des Hosting-Providers liegen, wirkt MORE. unverzüglich auf die Wiederherstellung hin.
(1) Ist Wartung und Pflege vereinbart, erbringt MORE. die im Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Updates von CMS-Core, Themes und Plugins, Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, Prüfungen auf Schadsoftware, Datenbankpflege, Performance- und Verfügbarkeits-Monitoring sowie die Behebung auftretender Fehler. Wartung und Pflege können auch vereinbart werden, wenn das Hosting nicht bei MORE. liegt.
(2) Liegt das Hosting bei einem Dritten oder beim Kunden, stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge bereit (insbesondere CMS-Administration, Hosting, DNS und Domain). Für Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistung der fremden Hosting-Infrastruktur übernimmt MORE. keine Verantwortung; § 28 gilt insoweit nicht.
(3) Im Angebot vereinbarte monatliche Anpassungs- oder Stundenkontingente gelten je Kalendermonat. Nicht in Anspruch genommene Kontingente verfallen mit Ablauf des Kalendermonats und werden weder in Folgemonate übertragen noch erstattet. Leistungen über das Kontingent hinaus werden nach § 6 Abs. 5 nach vorheriger Beauftragung in Textform vergütet.
(4) Bei bekannt werdenden kritischen Sicherheitslücken ergreift MORE. zeitnah angemessene Schutzmaßnahmen. Hierdurch entstehender außergewöhnlicher Mehraufwand wird nach § 6 Abs. 5 vergütet, wenn die Ursache nicht im Verantwortungsbereich von MORE. liegt.
(1) MORE. ist berechtigt, die Website oder einzelne Funktionen bei konkreten Sicherheitsvorfällen, Schadsoftware, exzessiver Ressourcennutzung oder offensichtlich rechtswidrigen Inhalten vorübergehend zu sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. MORE. informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperrung auf, sobald die Gefahr beseitigt ist.
(2) Der Kunde bleibt für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich.
(3) Wegen Zahlungsverzugs darf MORE. eine gehostete Website abweichend von § 7 Abs. 3 nur sperren, wenn der Kunde mit Zahlungen aus mindestens zwei Rechnungen in Verzug ist, MORE. die Sperrung zweimal in Textform angekündigt hat und seit Zugang der ersten Ankündigung mindestens fünfzehn Werktage vergangen sind. MORE. gibt dem Kunden vor der Sperrung Gelegenheit, seine Inhalte und Daten zu sichern. Eine Löschung von Daten erfolgt aufgrund der Sperrung nicht. Nach vollständigem Zahlungsausgleich wird die Website unverzüglich wieder freigeschaltet; der Mehraufwand wird nach § 6 Abs. 5 vergütet.
(1) Umfang und Frequenz der Datensicherungen ergeben sich aus dem Angebot. Beim Hosting durch MORE. erfolgen Sicherungen mindestens nach dem Standard des eingesetzten Hosting-Providers, derzeit in der Regel täglich, mit der vom Provider vorgesehenen Aufbewahrungsdauer.
(2) Die Wiederherstellung einzelner Datenstände kann technisch bedingt nicht in jedem Einzelfall gewährleistet werden, insbesondere wenn Sicherungen durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von MORE. beschädigt wurden; die Haftung richtet sich nach § 13. Die Wiederherstellung von Datenständen auf Anforderung des Kunden ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung nach § 6 Abs. 5, es sei denn, die Wiederherstellung ist aufgrund eines von MORE. zu vertretenden Umstands erforderlich.
(3) Die Pflicht des Kunden zur eigenständigen Sicherung seiner Inhalte und Daten (§ 8 Abs. 7) bleibt unberührt.
Installiert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter selbst Plugins oder Themes, spielt Updates ein oder ändert Code oder Konfiguration, entfallen insoweit die Gewährleistung und die Verfügbarkeitszusage nach § 28, soweit die Störung hierauf beruht. Zur Behebung solcher Störungen erforderlicher Aufwand wird nach § 6 Abs. 5 vergütet.
(1) Hosting sowie Wartung und Pflege bilden jeweils ein eigenes Dauerschuldverhältnis, das unabhängig von sonstigen Leistungen gekündigt werden kann. Soweit das Angebot nichts anderes regelt, sind diese Leistungen nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar; ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, laufen sie auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach dem im Angebot vereinbarten Zeitraum monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Vorauszahlung verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Bei Vertragsende stellt MORE. dem Kunden die Website als vollständigen Export in einem gängigen Format zur Verfügung, innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsende. Die aktive Migration zu einem anderen Anbieter, die Einrichtung beim neuen Hoster und die Unterstützung Dritter sind kostenpflichtige Zusatzleistungen nach § 6 Abs. 5.
(4) Nach Bereitstellung des Exports hält MORE. die Daten längstens im Rahmen der Fristen des § 14 der Anlage 1 vor (Löschung innerhalb von neunzig Tagen nach Vertragsende, gesetzliche Aufbewahrungspflichten ausgenommen). Der Kunde ist verpflichtet, den Export unverzüglich zu sichern.
(1) Für die Module Organic, Ads und CRO gilt § 3 Abs. 3. MORE. erbringt die Leistungen fortlaufend nach dem im Angebot vereinbarten Umfang, informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt und erstellt die vereinbarten Reportings.
(2) Analysen, Empfehlungen und Prognosen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Daten der eingesetzten Tools und Plattformen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Drittdaten übernimmt MORE. keine Gewähr.
(1) Werbekampagnen werden in Konten des Kunden betrieben. Der Kunde ist Vertragspartner der jeweiligen Plattform, verantwortet die Einhaltung der Plattformrichtlinien in seinem Verantwortungsbereich und schließt erforderliche Vereinbarungen mit den Plattformbetreibern selbst ab (Anlage 1, Anlage B Abschnitt 2). § 6 Abs. 7 gilt für Mediabudgets.
(2) Ein im Angebot ausgewiesenes Mindestbudget ist Kalkulationsgrundlage der Betreuung. Unterschreitet der Kunde das Mindestbudget dauerhaft, kann MORE. keine sinnvolle Kampagnensteuerung gewährleisten; die Vergütung von MORE. bleibt hiervon unberührt.
(1) Vereinbarte Freigabeprozesse für Inhalte, Anzeigen und Artikel richten sich nach § 8 Abs. 8. Die Parteien können einen Rahmen definieren, innerhalb dessen MORE. Inhalte ohne Einzelfreigabe erstellen und veröffentlichen darf.
(2) Für Auftragsinhalte, die unter dem Namen des Kunden erscheinen, gilt § 10 Abs. 6.
(1) MORE. kann Produkte und Dienste von Drittanbietern im eigenen Namen anbieten und weiterverkaufen, insbesondere Verzeichnis- und Listing-Produkte, Bewertungsmanagement, Tools zur Identifikation von Website-Besuchern und vergleichbare Software-Dienste. Vertragspartner des Kunden ist MORE.; die Leistung wird ganz oder teilweise durch den Drittanbieter erbracht. MORE. bleibt für die ordnungsgemäße Beauftragung, Einrichtung und Abwicklung verantwortlich.
(2) Inhalt und Umfang der Leistung richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Drittanbieters in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, die dem Kunden im Angebot zur Verfügung gestellt oder verlinkt wird. Leistungsmerkmale, die der Drittanbieter nicht bereitstellt, schuldet MORE. nicht.
(3) Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Angaben, insbesondere Unternehmens- und Profildaten, Öffnungszeiten und Medien, vollständig und richtig bereit und verantwortet deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit. § 8 gilt entsprechend.
(4) Ändert der Drittanbieter sein Produkt wesentlich, stellt er es ein oder ändert er seine Konditionen, kann MORE. dem Kunden eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung anbieten oder Preisänderungen nach dem Verfahren des § 18 Abs. 2 weitergeben. Wird das Produkt ohne gleichwertigen Ersatz eingestellt, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; für nicht mehr erbrachte Zeiträume bereits gezahlte Vergütung erstattet MORE. anteilig.
(5) Laufzeit, Verlängerung und Kündigung ergeben sich aus dem Angebot; im Übrigen gilt § 15.
(6) Soweit der Drittanbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wirkt der Kunde am Abschluss oder an der Bestätigung der erforderlichen Datenschutzvereinbarungen mit. Die Anlage 1 gilt, soweit MORE. selbst als Auftragsverarbeiter tätig wird.
(7) Für Ausfälle und Leistungsstörungen des Drittanbieters gilt § 13 Abs. 6 entsprechend.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(4) Bestandteil dieser AGB ist: Anlage 1, Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO, nebst Anlagen A, B und C.
Stand: Juli 2026
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